Ehem. Zollhaus
ID:
127072168216
/
Datum:
13.04.2026
Datenbestand: Bauforschung
Datenbestand: Bauforschung
Objektdaten
| Straße: | Steiner Straße |
| Hausnummer: | 1 |
| Postleitzahl: | 78337 |
| Stadt-Teilort: | Öhningen |
|
|
|
| Regierungsbezirk: | Freiburg |
| Kreis: | Konstanz (Landkreis) |
| Wohnplatzschlüssel: | 8335061020 |
| Flurstücknummer: | keine |
| Historischer Straßenname: | keiner |
| Historische Gebäudenummer: | keine |
| Lage des Wohnplatzes: |
|
Kartenansicht (OpenStreetMaps)
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Wohnhaus, An der Stalden 6 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, An der Stalden 7 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, Hintere Ledergasse 3 (78337 Öhningen)
Ehem. Burg Oberstaad, Wohnturm, In Oberstaad 1 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, Kirchbergstraße 1 (78337 Öhningen)
Pfarrhaus, Südflügel des ehem. Chorherrenstifts (78337 Öhningen, Klosterplatz 3)
Stammhaus, Teil des Südflügels des ehem. Chorherrenstifts (78337 Öhningen, Klosterplatz 3)
Wohnhaus (sog. Gästehaus), Klosterplatz 5 (78337 Öhningen)
Ehem. Torwächterhaus, Klosterplatz 9 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, Ledergasse 12 (78337 Öhningen)
Scheune zu Haus "An der Stalden 12", Ledergasse 1 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, Oberdorfstraße 20 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, Stiegerstraße 9 (78337 Öhningen, Stiegerstraße 9)
Fachwerkhaus, Zur Halde 6 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, An der Stalden 7 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, Hintere Ledergasse 3 (78337 Öhningen)
Ehem. Burg Oberstaad, Wohnturm, In Oberstaad 1 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, Kirchbergstraße 1 (78337 Öhningen)
Pfarrhaus, Südflügel des ehem. Chorherrenstifts (78337 Öhningen, Klosterplatz 3)
Stammhaus, Teil des Südflügels des ehem. Chorherrenstifts (78337 Öhningen, Klosterplatz 3)
Wohnhaus (sog. Gästehaus), Klosterplatz 5 (78337 Öhningen)
Ehem. Torwächterhaus, Klosterplatz 9 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, Ledergasse 12 (78337 Öhningen)
Scheune zu Haus "An der Stalden 12", Ledergasse 1 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, Oberdorfstraße 20 (78337 Öhningen)
Wohnhaus, Stiegerstraße 9 (78337 Öhningen, Stiegerstraße 9)
Fachwerkhaus, Zur Halde 6 (78337 Öhningen)
Bauphasen
1. Bauphase:
(1796)
(1796)
Bei dem zweistöckigen, im Jahre 1796 (d) abgezimmerten Fachwerkbau handelte es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein Gebäude der Obrigkeit mit unbekannter Sondernutzung. Darauf deutet in erster Linie seine architektonische Gestaltung mit der beidseitigen Vollwalmausbildung, kombiniert mit der eigenartigen Grundrissgliederung im Unterstock hin.
Betroffene Gebäudeteile:
keine
2. Bauphase:
(1826 - 1845)
(1826 - 1845)
Um das Jahr 1826 wird das Gebäude zum Bauernhaus mit Stallung und Scheune unter einem Dach.
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Bauwerkstyp:
- Ländl./ landwirtschaftl. Bauten/ städtische Nebengeb.
- Wohnstallhaus
3. Bauphase:
(1845)
(1845)
Umnutzung zum Zollhaus
Betroffene Gebäudeteile:
keine
4. Bauphase:
(1901)
(1901)
Das Zollhaus erhält eine separates Waschküchenhaus im Garten
Betroffene Gebäudeteile:
keine
5. Bauphase:
(1931)
(1931)
Verlegung des Zollhauses
Betroffene Gebäudeteile:
keine
6. Bauphase:
(1950 - 1999)
(1950 - 1999)
Teilweise Sanierung
Betroffene Gebäudeteile:
keine
Zugeordnete Dokumentationen
- Bauhistorische Dokumentation
Beschreibung
Umgebung, Lage:
Südlich der Steinertstraße stehend.
Lagedetail:
- Siedlung
- Stadt
Bauwerkstyp:
- Wohnbauten
- Wohnhaus
Baukörper/Objektform (Kurzbeschreibung):
Teilunterkellerter, zweistöckiger und verputzter Fachwerkbau auf einem niedrigen Sockel, überdacht von einem in West-Ostrichtung ausgerichteten, mit beidseitigem Vollwalm abschließenden Satteldach.
An der Süd- bzw. Rücktraufe ist in der Verlängerung des Westgiebels eine Betonterrasse aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts angebaut.
Hinter dem Haus, einen Teil des Gartenbereiches mit seinem Rückgiebel abschließend, steht ein kleiner Massivbau mit Kniestock in Fachwerk, überdacht von einem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden und mit zwei Steilgiebeln abschließenden Satteldach.
An der Süd- bzw. Rücktraufe ist in der Verlängerung des Westgiebels eine Betonterrasse aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts angebaut.
Hinter dem Haus, einen Teil des Gartenbereiches mit seinem Rückgiebel abschließend, steht ein kleiner Massivbau mit Kniestock in Fachwerk, überdacht von einem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden und mit zwei Steilgiebeln abschließenden Satteldach.
Innerer Aufbau/Grundriss/
Zonierung:
Zonierung:
Erschlossen ist das Gebäude von der Steinerstraße, wobei der das Gebäude durchziehende Querflur neben der Erschließung des Erdgeschosses und des Obergeschosses auch den Zugang zum rückwärtigen Grundstück ermöglicht. Über eine Treppe im Querflur ist auch der Balkenkeller erreichbar.
Erreichbar über den bauzeitlichen Treppenlauf, wird der Oberstock durch die Anlage eines in Ost-West-Richtung abknickenden Winkelflur geprägt.
Über den nördliche Querflurarm sind die giebelseitige Stube und über diese zwei am Giebel aufgereihte, im Vergleich zur Stube schmalere Kammern zugänglich. Sowohl die Stube als auch die benachbarte Kammer waren beheizbar, während die verbleibende, ursprünglich gefangene Kammer nicht erwärmbar war. Der nördliche Querflurarm führte direkt in die Küche, die sich neben den beiden Kammern bis zur östlichen Flucht des Querflures erstreckte. Bemerkenswert ist ein im Winkel von Stube und Kammer liegender Raum. Ursprünglich von der Küche zugänglich, handelt es sich um die Rauchkammer, mit den beiden, die Kachelöfen von Stube und Kammer beschickenden Hinterladeröffnungen.
Über den vor der Küchentür abknickenden Längsflurarm waren im Norden zwei Kammern erreichbar. Ob dies auch für den südlichen Grundrissbereich zutraf, muss vorerst offen bleiben. Denkbar ist, dass hier anstelle zweier Kammern eine größere Raumeinheit ausgewiesen war.
Die bauzeitliche Grundriss- und Nutzungsstruktur des Unterstocks entsprach zumindest innerhalb der westlichen Wohnzone der im Oberstock ausgeführten Gliederung, wobei an dieser Stelle noch einmal auf die schon oben erwähnte Problematik im Küchenbereich einzugehen ist. So spricht vieles dafür, dass es sich bei der Einengung des Flures um eine spätere Baumaßnahme im Zusammenhang mit der Küchenanlage handelt, zumal Letztere im angetroffenen Zustand einen schlauchartigen, sprich behelfsmäßigen Zuschnitt aufweist.
Zum bauzeitlichen Bestand gehört mit Sicherheit die östliche Flurwand, die eine Öffnung für den nach Osten abzweigenden Längsflur freilässt, sich aber ansonsten über die gesamte Gebäudebreite erstreckte. Danach war angrenzend und parallel zum Flur des Wohnbereiches ein weiterer Flur angelegt. Zugänglich über die Straßentraufe und den Flur des Wohnbereiches mündete er in einen firstparallel verlaufenden Längsflur, über den sowohl der nordöstliche Lagerraum als auch die gegenüber liegende Kammer erreichbar waren. Bei der Kammer zwischen Küche und Lagerraum handelte es sich um die Speisekammer.
Erreichbar über den bauzeitlichen Treppenlauf, wird der Oberstock durch die Anlage eines in Ost-West-Richtung abknickenden Winkelflur geprägt.
Über den nördliche Querflurarm sind die giebelseitige Stube und über diese zwei am Giebel aufgereihte, im Vergleich zur Stube schmalere Kammern zugänglich. Sowohl die Stube als auch die benachbarte Kammer waren beheizbar, während die verbleibende, ursprünglich gefangene Kammer nicht erwärmbar war. Der nördliche Querflurarm führte direkt in die Küche, die sich neben den beiden Kammern bis zur östlichen Flucht des Querflures erstreckte. Bemerkenswert ist ein im Winkel von Stube und Kammer liegender Raum. Ursprünglich von der Küche zugänglich, handelt es sich um die Rauchkammer, mit den beiden, die Kachelöfen von Stube und Kammer beschickenden Hinterladeröffnungen.
Über den vor der Küchentür abknickenden Längsflurarm waren im Norden zwei Kammern erreichbar. Ob dies auch für den südlichen Grundrissbereich zutraf, muss vorerst offen bleiben. Denkbar ist, dass hier anstelle zweier Kammern eine größere Raumeinheit ausgewiesen war.
Die bauzeitliche Grundriss- und Nutzungsstruktur des Unterstocks entsprach zumindest innerhalb der westlichen Wohnzone der im Oberstock ausgeführten Gliederung, wobei an dieser Stelle noch einmal auf die schon oben erwähnte Problematik im Küchenbereich einzugehen ist. So spricht vieles dafür, dass es sich bei der Einengung des Flures um eine spätere Baumaßnahme im Zusammenhang mit der Küchenanlage handelt, zumal Letztere im angetroffenen Zustand einen schlauchartigen, sprich behelfsmäßigen Zuschnitt aufweist.
Zum bauzeitlichen Bestand gehört mit Sicherheit die östliche Flurwand, die eine Öffnung für den nach Osten abzweigenden Längsflur freilässt, sich aber ansonsten über die gesamte Gebäudebreite erstreckte. Danach war angrenzend und parallel zum Flur des Wohnbereiches ein weiterer Flur angelegt. Zugänglich über die Straßentraufe und den Flur des Wohnbereiches mündete er in einen firstparallel verlaufenden Längsflur, über den sowohl der nordöstliche Lagerraum als auch die gegenüber liegende Kammer erreichbar waren. Bei der Kammer zwischen Küche und Lagerraum handelte es sich um die Speisekammer.
Vorgefundener Zustand (z.B. Schäden, Vorzustand):
keine Angaben
Bestand/Ausstattung:
keine Angaben
Konstruktionen
Konstruktionsdetail:
- Dachform
- Satteldach mit beidseitigem Vollwalm
- Holzgerüstbau
- allgemein
Konstruktion/Material:
Bei dem Kernbestand der Dachkonstruktion handelt es sich um ein quer eingebundenes, in die Dachbalken zapfendes, durch eine verzapfte Kehlbalkenlage stabilisiertes Sparrendach. Die Kehlbalken unterteilen die Dachhöhe in zwei Dachgeschosse. Das die Sparrendreiecke verstärkende Gerüst besteht aus abgesprengten, in Schwellen zapfende Querbünde, kombiniert mit zwei geneigten, die Längsaussteifung übernehmende und unter den Dachschrägen angeordneten Längsbünden. Angeordnet in drei inneren Querachsen, ergänzt durch eine Wandscheibe und integriert in die beiden Vollwalme bilden die Querbünde einen fünfzonigen Dachgrundriss aus, der hinsichtlich seiner Gliederung nicht auf die inneren Tragwände des Unterbaus abgestimmt ist.
Die Queraussteifung der abgesprengten Querbünde erfolgt über verzapfte Kopfstreben. Die geneigten, mit zwei Riegelfolgen ausgestatteten Längsbünde sind durch Feldstreben zwischen den Schwellen und Rähmen ausgesteift.
Das gesamte Dachwerk ist aus Nadelholz abgezimmert. Es handelt sich um kein Rauchdach.
Zugänglich ist das Dachwerk über eine interne Treppe, über die zwei im Westen liegende Dachkammern und der ansonsten offene, nur leicht abgetrennte Dachraum erreichbar sind.
Die Queraussteifung der abgesprengten Querbünde erfolgt über verzapfte Kopfstreben. Die geneigten, mit zwei Riegelfolgen ausgestatteten Längsbünde sind durch Feldstreben zwischen den Schwellen und Rähmen ausgesteift.
Das gesamte Dachwerk ist aus Nadelholz abgezimmert. Es handelt sich um kein Rauchdach.
Zugänglich ist das Dachwerk über eine interne Treppe, über die zwei im Westen liegende Dachkammern und der ansonsten offene, nur leicht abgetrennte Dachraum erreichbar sind.


